1N Telecom

Gelöst

Hallo,

Kennt jemand diese Firma? Die scheinen irgendwie alte Telekom Daten zu haben und gehen Damit per Post auf Kundenfang.

Habe heute von Ihnen ein Schreiben bekommen, wo sie mir als langjähriger Kunde der Telekom (VDSL 50 mit Magenta TV und Magenta Eins Vorteil) Ihren "Pfeilschnellen" DSL 16 an Herz legen mit dem man dann natürlich auch noch kostenlos in alle Mobilfunknetze telefonieren kann.

Damit die Sache rund wird, bietet man mir auch gleich noch an den Vertrag bei der Telekom zu kündigen um die Rufnummer (ja, hier geht es nur um die Hauptrufnummer) übernehmen zu können.

 

Für mich ist das Schreiben ein Fall für den "Rundordner" oder besser, da persönliche Daten drin sind für den Schredder. Also, wer so ein Schreiben erhält, genau drauf schauen, lachen und schreddern.

 

Gruß Ralf

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Gelöschter Nutzer

HANNOVER. Aktuell erhalten VerbraucherInnen in Niedersachsen vermehrt Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die 1N Telecom GmbH webe für ihren neuen Tarif. Jedoch könne sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig, so die Verbraucherschützer.

 

 

 

 

https://www.celleheute.de/post/verschickt-1n-telecom-gmbh-unzul%C3%A4ssig-schreiben

 

 

Verbraucherzentrale offizielle Meldung 

 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/achtung-schreiben-der-1n-te...

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Diese können sie aus dem Telefonbuch haben wenn ein Eintrag vorhanden ist .

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Lösung
Community Manager

Die 1N GmbH ist ein Wettbewerber aus Düsseldorf, der mit Methoden auf Kundenwerbung geht, die bereits zu mehreren, auch gerichtlichen, Verboten geführt haben, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig sind. Das jüngste Anschreiben prüfen wir und werden versuchen, unsere Kunden vor Irreführungen zu bewahren. Zu keinem Zeitpunkt hat die Telekom der 1N Kundendaten zur Verfügung gestellt, um Kunden der Telekom anschreiben zu lassen.

 

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Solange "1N Telecom" keine eigenen Kabel verlegt kann man diese Werbepost getrost ignorieren. Denn mehr als die Telkom kann "1N Telecom" dann auch nicht liefern. Und günstiger wird es auch nicht, es ist sogar 4 Cent teurer als die Telekom.

@wizer 

Sie bieten ja nicht mehr an sondern weniger an 🤣

 

@Ralfguet 

Sind da denn wirklich Bestandsdaten von dir erkennbar, also so was wie Rufnummer, ggfs Kundennummer der Telekom?

Gelöschter Nutzer

Ich erinnere mich an die Aktion von VF wo mitgeteilt wurde das die Telekom pleite ist und man zu denen wechseln muss. 

 

@CobraCane 

Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.

 

 

Gruß Ralf

 

Gelöschter Nutzer

@Ralfguet  schrieb:

Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.


Woher haben die denn deine Daten her? Stehst du zufälligerweise im Telefonbuch?


@Ralfguet  schrieb:

@CobraCane 

Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.

na ja, an die Daten kommt man oft ja problemlos ran durch Telefonbuch etc.

Dazu braucht es den Bestand der Telekom nicht und ich bin mir sicher dass mit dem Schreiben auch andere Kunden angegangen werden.

Steh da drin dass man dir den alten Vertrag beim alten Anbieter kündigen kann oder steht da drin "beim alten Anbieter"?


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Woher haben die denn deine Daten her? Stehst du zufälligerweise im Telefonbuch?

Hallo,

Ja im Telefonbuch stehe ich. Mir kamen halt die DSL 16 merkwürdig vor. Die hatte ich vor 10 Jahren tatsächlich noch und das kennt halt nur die Telekom.

 

@CobraCane 

Da steht wortwörtlich :

"Ferner kündige ich meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und ...."

 

Gruß Ralf

 

So ein tolles Schreiben habe ich auch bekommen. Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.

 

Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.

Ich denke sie sind nicht der Einzige der heute diese Post bekommen hat. Wir haben auch einen Brief von denen erhalten

Gelöschter Nutzer

@bjoern-rehwinkel  schrieb:

So ein tolles Schreiben habe ich auch bekommen. Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.

 

Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.


Ist nicht wahr, oder?

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Ist nicht wahr, oder?


Worüber wunderst Du Dich? Doppelt kassieren, neues Geschäftsmodell.

Eher darüber wo die persönlichen Daten hergekommen sind...


@bjoern-rehwinkel  schrieb:

Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.


Und dort musstest du auch angeben dass du Telekom-Kunde bist?


@bjoern-rehwinkel  schrieb:
Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.

Nein, muss es eben nicht. Da Du keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hast,  kann ein Widerspruch einer Vertragsbestätigung gleichkommen. Zudem sind TK-Anbieter seit 1.12.21 verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung zuzustellen die der Kunde in Schriftform zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung wird ein Vertrag nicht rechtsgültig.


@wizer  schrieb:
Zudem sind TK-Anbieterseit 1.12.21 verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung zuzustellen die der Kunde in Schriftform zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung wird ein Vertrag nicht rechtsgültig.

@wizer 

Das stimmt so nicht, wenn die VVI vor Vertragsabschluss kommt muss der Kunde da nicht in Schriftform zustimmen.

VVI?

Hallo,

also da muss nichts widerrufen werden @bjoern-rehwinkel , da  wie auch @wizer  geschrieben hat noch gar kein Vertrag existiert. Der wird überhaupt erst zugeschickt, wenn man den beiliegenden Auftrag erteilt. 

 

Gruß Ralf

 


@CobraCane  schrieb:
Das stimmt so nicht, wenn die VVI vor Vertragsabschluss kommt muss der Kunde da nicht in Schriftform zustimmen.

 

Also ist das neue TKG auch wieder nur ein zahnloser Tiger? Also dem Kunden einfach eine VVI zusenden, obwohl es nie ein Gespräch und nie einen Vetragswunsch gegeben hat, und wenn der abgeblich Kunde nicht widerruft hat er einen Vertrag am Hals? Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den  Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann? Die neuen Gesetze sollten doch genau das verhindern.


@wizer  schrieb:
Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den  Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann? Die neuen Gesetze sollten doch genau das verhindern.

Das entscheidende ist wohl das Wort "Schriftform".


@wizer  schrieb:
Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den  Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann?

Kann man nicht.

Ein Vertrag setzt Angebot und Annahme voraus.

Wer das Angebot "Jetzt DSL16 super günstig kaufen" nicht annimmt, der schließt auch keinen Vertrag.

 

Das TKG hat nur die Praxis nachgebessert, dass telefonisch Verträge geschlossen werden konnten, ohne dass die Vertragsinhalte schriftlich fixiert wurden. Kennt jemand noch die Masche, dass einem eine Tarfireduzierung telefonisch angeboten wurde und man am Ende nicht einen Vetrag mit nur noch 15€ im Monat hatte (wie besprochen), sondern eine zusätzliche Combi-Card?

 


@Carsten_MK2  schrieb:

Ein Vertrag setzt Angebot und Annahme voraus.

Wer das Angebot "Jetzt DSL16 super günstig kaufen" nicht annimmt, der schließt auch keinen Vertrag.

Es ist aber ein fragwürdiges Geschäftsgebahren, gleich einen vorgefertigen Vertrag nebst Widerrufsbelehrung mitzuschicken, der suggeriert, man hätte einen Vertrag abgeschlossen den man widerrufen muss. M.E. gehört sowas angezeigt und vor Gericht.

@wizer 

Das ist ja nicht einmal ein vorgefertigter Vertrag, sondern eigentlich nur eine Vertragsinformation, wie man sie bei der Telekom zu Ihren Verträgen auch jederzeit hier downloaden kann.

Einzig die Widerrufsbelehrung hat da nichts auf der Rückseite zu tun solange man keinen richtigen Vertrag hat.

 

Gruß Ralf

 


@Ralfguet  schrieb:
sondern eigentlich nur eine Vertragsinformation

M.E. ist das schon zuviel. Ein Werbefleyer wäre besser, der suggeriert nichts.