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21.01.2022 13:00
Hallo,
Kennt jemand diese Firma? Die scheinen irgendwie alte Telekom Daten zu haben und gehen Damit per Post auf Kundenfang.
Habe heute von Ihnen ein Schreiben bekommen, wo sie mir als langjähriger Kunde der Telekom (VDSL 50 mit Magenta TV und Magenta Eins Vorteil) Ihren "Pfeilschnellen" DSL 16 an Herz legen mit dem man dann natürlich auch noch kostenlos in alle Mobilfunknetze telefonieren kann.
Damit die Sache rund wird, bietet man mir auch gleich noch an den Vertrag bei der Telekom zu kündigen um die Rufnummer (ja, hier geht es nur um die Hauptrufnummer) übernehmen zu können.
Für mich ist das Schreiben ein Fall für den "Rundordner" oder besser, da persönliche Daten drin sind für den Schredder. Also, wer so ein Schreiben erhält, genau drauf schauen, lachen und schreddern.
Gruß Ralf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02.02.2022 09:07 Zuletzt bearbeitet: 02.02.2022 09:12 durch den Autor
HANNOVER. Aktuell erhalten VerbraucherInnen in Niedersachsen vermehrt Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die 1N Telecom GmbH webe für ihren neuen Tarif. Jedoch könne sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig, so die Verbraucherschützer.
https://www.celleheute.de/post/verschickt-1n-telecom-gmbh-unzul%C3%A4ssig-schreiben
Verbraucherzentrale offizielle Meldung
Diese können sie aus dem Telefonbuch haben wenn ein Eintrag vorhanden ist .
Die 1N GmbH ist ein Wettbewerber aus Düsseldorf, der mit Methoden auf Kundenwerbung geht, die bereits zu mehreren, auch gerichtlichen, Verboten geführt haben, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig sind. Das jüngste Anschreiben prüfen wir und werden versuchen, unsere Kunden vor Irreführungen zu bewahren. Zu keinem Zeitpunkt hat die Telekom der 1N Kundendaten zur Verfügung gestellt, um Kunden der Telekom anschreiben zu lassen.
21.01.2022 13:05
Solange "1N Telecom" keine eigenen Kabel verlegt kann man diese Werbepost getrost ignorieren. Denn mehr als die Telkom kann "1N Telecom" dann auch nicht liefern. Und günstiger wird es auch nicht, es ist sogar 4 Cent teurer als die Telekom.
21.01.2022 13:19
21.01.2022 13:25
Ich erinnere mich an die Aktion von VF wo mitgeteilt wurde das die Telekom pleite ist und man zu denen wechseln muss.
21.01.2022 13:35
Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.
Gruß Ralf
21.01.2022 13:38
@Ralfguet schrieb:Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.
Woher haben die denn deine Daten her? Stehst du zufälligerweise im Telefonbuch?
21.01.2022 13:41 Zuletzt bearbeitet: 21.01.2022 13:42 durch den Autor
@Ralfguet schrieb:
Kundennummer der Telekom nicht, aber Haupttelefonnummer mit Vorwahl und Adresse auf einem Blatt.
na ja, an die Daten kommt man oft ja problemlos ran durch Telefonbuch etc.
Dazu braucht es den Bestand der Telekom nicht und ich bin mir sicher dass mit dem Schreiben auch andere Kunden angegangen werden.
Steh da drin dass man dir den alten Vertrag beim alten Anbieter kündigen kann oder steht da drin "beim alten Anbieter"?
21.01.2022 13:42 Zuletzt bearbeitet: 21.01.2022 13:45 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Woher haben die denn deine Daten her? Stehst du zufälligerweise im Telefonbuch?
Hallo,
Ja im Telefonbuch stehe ich. Mir kamen halt die DSL 16 merkwürdig vor. Die hatte ich vor 10 Jahren tatsächlich noch und das kennt halt nur die Telekom.
Da steht wortwörtlich :
"Ferner kündige ich meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und ...."
Gruß Ralf
21.01.2022 14:24
So ein tolles Schreiben habe ich auch bekommen. Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.
Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.
21.01.2022 14:24
Ich denke sie sind nicht der Einzige der heute diese Post bekommen hat. Wir haben auch einen Brief von denen erhalten
21.01.2022 14:33
@bjoern-rehwinkel schrieb:
So ein tolles Schreiben habe ich auch bekommen. Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.
Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.
Ist nicht wahr, oder?
21.01.2022 14:37
@Gelöschter Nutzer schrieb:Ist nicht wahr, oder?
Worüber wunderst Du Dich? Doppelt kassieren, neues Geschäftsmodell.
21.01.2022 14:39
Eher darüber wo die persönlichen Daten hergekommen sind...
21.01.2022 14:39
@bjoern-rehwinkel schrieb:
Die Daten kommen übrigens bei mir von einer Coronatest-Anmeldung. Denn die haben hier denselben Fehler in meinen Daten, wie ich sie versehentlich eingegeben habe.
Und dort musstest du auch angeben dass du Telekom-Kunde bist?
21.01.2022 14:43 Zuletzt bearbeitet: 21.01.2022 14:51 durch den Autor
@bjoern-rehwinkel schrieb:
Da hier schon die Widerrufesbelehrung beiligt und von "Auftrag" gesprochen wird, muss auf jeden Fall widerrufen werden.
Nein, muss es eben nicht. Da Du keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hast, kann ein Widerspruch einer Vertragsbestätigung gleichkommen. Zudem sind TK-Anbieter seit 1.12.21 verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung zuzustellen die der Kunde in Schriftform zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung wird ein Vertrag nicht rechtsgültig.
21.01.2022 14:50
@wizer schrieb:
Zudem sind TK-Anbieterseit 1.12.21 verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Vertragszusammenfassung zuzustellen die der Kunde in Schriftform zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung wird ein Vertrag nicht rechtsgültig.
Das stimmt so nicht, wenn die VVI vor Vertragsabschluss kommt muss der Kunde da nicht in Schriftform zustimmen.
21.01.2022 14:52
VVI?
21.01.2022 15:03 Zuletzt bearbeitet: 21.01.2022 15:17 durch den Autor
Hallo,
also da muss nichts widerrufen werden @bjoern-rehwinkel , da wie auch @wizer geschrieben hat noch gar kein Vertrag existiert. Der wird überhaupt erst zugeschickt, wenn man den beiliegenden Auftrag erteilt.
Gruß Ralf
21.01.2022 15:04 Zuletzt bearbeitet: 21.01.2022 15:08 durch den Autor
@CobraCane schrieb:
Das stimmt so nicht, wenn die VVI vor Vertragsabschluss kommt muss der Kunde da nicht in Schriftform zustimmen.
Also ist das neue TKG auch wieder nur ein zahnloser Tiger? Also dem Kunden einfach eine VVI zusenden, obwohl es nie ein Gespräch und nie einen Vetragswunsch gegeben hat, und wenn der abgeblich Kunde nicht widerruft hat er einen Vertrag am Hals? Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann? Die neuen Gesetze sollten doch genau das verhindern.
21.01.2022 15:15
@wizer schrieb:
Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann? Die neuen Gesetze sollten doch genau das verhindern.
Das entscheidende ist wohl das Wort "Schriftform".
21.01.2022 15:19
@wizer schrieb:
Wo ist dann der Sinn der neuen Gesetze, wenn man den Bürgern weiterhin Verträge unterjubeln kann?
Kann man nicht.
Ein Vertrag setzt Angebot und Annahme voraus.
Wer das Angebot "Jetzt DSL16 super günstig kaufen" nicht annimmt, der schließt auch keinen Vertrag.
Das TKG hat nur die Praxis nachgebessert, dass telefonisch Verträge geschlossen werden konnten, ohne dass die Vertragsinhalte schriftlich fixiert wurden. Kennt jemand noch die Masche, dass einem eine Tarfireduzierung telefonisch angeboten wurde und man am Ende nicht einen Vetrag mit nur noch 15€ im Monat hatte (wie besprochen), sondern eine zusätzliche Combi-Card?
21.01.2022 15:29
@Carsten_MK2 schrieb:
Ein Vertrag setzt Angebot und Annahme voraus.
Wer das Angebot "Jetzt DSL16 super günstig kaufen" nicht annimmt, der schließt auch keinen Vertrag.
Es ist aber ein fragwürdiges Geschäftsgebahren, gleich einen vorgefertigen Vertrag nebst Widerrufsbelehrung mitzuschicken, der suggeriert, man hätte einen Vertrag abgeschlossen den man widerrufen muss. M.E. gehört sowas angezeigt und vor Gericht.
21.01.2022 15:46
Das ist ja nicht einmal ein vorgefertigter Vertrag, sondern eigentlich nur eine Vertragsinformation, wie man sie bei der Telekom zu Ihren Verträgen auch jederzeit hier downloaden kann.
Einzig die Widerrufsbelehrung hat da nichts auf der Rückseite zu tun solange man keinen richtigen Vertrag hat.
Gruß Ralf
21.01.2022 15:58
@Ralfguet schrieb:
sondern eigentlich nur eine Vertragsinformation
M.E. ist das schon zuviel. Ein Werbefleyer wäre besser, der suggeriert nichts.
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